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Vergleich

Das Weyarner Modell: Bezahlbar wohnen im Landkreis

Während Bayrischzell bei Wohnraumpreisen und Verdrängungsdruck seit Jahren kaum reagiert, hat die Nachbargemeinde Weyarn ein dreistufiges Modell entwickelt, das funktioniert: Erbpacht, kommunale Belegungsrechte und eine Wohnraumgenossenschaft halten Mieten dauerhaft bezahlbar — ohne Enteignung, ohne Subventionsspirale.

~30 %günstigere Mieten (Weyarn vs. BZ)
60+Einheimischen-Wohnungen
seit 2010Modell aktiv
0kommunale Neuwohnungen BZ seit 2020
„Wohnraum ist keine Ware, die der Markt alleine regelt. Er ist Daseinsvorsorge — und damit Aufgabe der Gemeinde." — Leitsatz kommunaler Bodenpolitik, Staatsministerium für Wohnen und Bau Bayern (2022)

Teil I

Die drei Säulen des Weyarner Modells

Weyarn hat rund 3.400 Einwohner und liegt im südlichen Landkreis Miesbach — ähnliche Voraussetzungen wie Bayrischzell. Trotzdem sind die Ergebnisse grundverschieden. Das Schlüsselwort heißt aktive kommunale Bodenpolitik. Weyarn betreibt sie seit über 15 Jahren, konsequent und mit messbarem Erfolg.

I Erbpacht 99 Jahre Grundstück bleibt in Gemeindehand II Belegungs- rechte Gemeinde wählt Mieter vor III Wohnraum- genossenschaft kein Rendite- druck von außen

Die drei Säulen des Weyarner Modells — alle drei wirken nur im Zusammenspiel.

Säule I: Erbbaurecht statt Verkauf

Die Gemeinde Weyarn verkauft kommunale Grundstücke grundsätzlich nicht mehr. Stattdessen vergibt sie sie im Erbbaurecht auf 99 Jahre. Der Bauherr oder die Genossenschaft zahlt einen jährlichen Erbpachtzins — typischerweise 2–3 % des Bodenwerts — statt einen einmaligen Kaufpreis. Das Grundstück selbst bleibt dauerhaft Gemeindeeigentum.

Das Resultat: Selbst wenn das Gebäude später verkauft wird, kann die Gemeinde über Vertragsbedingungen sicherstellen, dass Einheimischen-Bindungen erhalten bleiben. Der Boden ist nicht wegzukaufen.

Rechenbeispiel: Ein 600 m²-Grundstück in Weyarn mit einem Bodenwert von 300 €/m² (= 180.000 €) kostet im Erbbaurecht rund 3.600–5.400 €/Jahr — statt eines Kaufpreises von 180.000 €. Der Bauherr spart sofort Kapital und die Gemeinde behält langfristige Kontrolle.

Säule II: Belegungsrechte als Schutzinstrument

Bei allen öffentlich geförderten Neubauten verankert Weyarn Belegungsbindungen: Die Gemeinde hat das Recht, aus einem Kreis ortsansässiger Bewerber Mieter vorzuschlagen. Bevorzugt werden Einheimische, Familien mit Kindern und Beschäftigte in der örtlichen Daseinsvorsorge (Pflege, Handwerk, Erziehung).

Das verhindert, dass neu gebaute "Sozialwohnungen" letztendlich an Zuzügler aus dem Münchner Umland vergeben werden — was ohne Belegungsrecht der Regelfall wäre.

Säule III: Genossenschaft ohne Renditelogik

Als dritte Säule hat Weyarn die Gründung einer Wohnraumgenossenschaft aktiv unterstützt und ist als Gemeinde selbst Gründungsmitglied. Genossenschaftsmitglieder zahlen einmalig Anteile ein und erhalten dafür dauerhaftes Wohnrecht zu Nutzungsgebühren — deutlich unter Marktmiete, weil kein externer Investor Rendite erwartet.

Anders als eine kommunale GmbH ist die Genossenschaft demokratisch verfasst: Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Anteile.

Was passiert, wenn eine Säule fehlt? Ohne Erbpacht steigen Bodenpreise weiter und machen Genossenschaftsanteile unbezahlbar. Ohne Belegungsrechte verdrängen Einkommensstärkere die Einheimischen auch aus Genossenschaftswohnungen. Ohne Genossenschaft fehlt der gemeinnützige Träger, der Wohnungen dauerhaft günstig halten kann. Alle drei Säulen bedingen einander.


Teil II

Der rechtliche Rahmen: Was Gemeinden dürfen

Ein verbreitetes Missverständnis in der Lokalpolitik: "Da können wir rechtlich nichts machen." Das stimmt nicht. Das Bayerische Gemeinderecht gibt Kommunen ein breites Instrumentarium an die Hand — es muss nur genutzt werden. Hier die wichtigsten Rechtsgrundlagen:

BGB §§ 1012 ff. — Erbbaurecht: Grundstück verpachten statt verkaufen

Was es erlaubt: Gemeinden können Grundstücke für bis zu 99 Jahre im Erbbaurecht vergeben. Der Erbbauberechtigte darf auf dem Grundstück bauen und es nutzen, ist aber kein Eigentümer des Bodens.

Warum es funktioniert: Nach Ablauf der Erbpachtzeit fällt das Grundstück (mit oder ohne Gebäude) an die Gemeinde zurück. Vertraglich kann vereinbart werden, dass Wohnungen bei Weitergabe weiterhin günstig vermietet werden müssen.

Bayerische Praxis: Nicht nur Weyarn — auch München, Augsburg und viele Landgemeinden vergeben Grundstücke regelmäßig im Erbbaurecht. Es ist kein Exotenmodell, sondern gängige kommunale Praxis.

BauGB § 11 — Städtebauliche Verträge: Bindungen bei Neubau verankern

Was es erlaubt: Wenn ein Investor oder Bauherr eine Baugenehmigung oder Bebauungsplanänderung beantragt, kann die Gemeinde im Gegenzug Bindungen vertraglich vereinbaren: Sozialquoten, Mietpreisbindungen, Einheimischenvermietung, Bindungsfristen.

Warum es funktioniert: Der Bauherr will bauen — die Gemeinde hat das Planungsrecht. Dieser Hebel kann genutzt werden. In Tübingen etwa wurde so eine 30-%-Sozialquote für alle Neubauprojekte durchgesetzt, ohne ein einziges Gesetz zu ändern.

In Bayrischzell: Bei keinem der Neubauprojekte der letzten Jahre wurden bekanntermaßen städtebauliche Verträge mit Einheimischenbindungen abgeschlossen. Das Instrument existiert — es wird nur nicht eingesetzt.

BauGB § 172 — Soziale Erhaltungssatzung: Verdrängung stoppen

Was es erlaubt: Gemeinden können Gebiete ausweisen, in denen die Bevölkerungszusammensetzung erhalten werden soll. Luxussanierungen und Zweckentfremdung (Ferienwohnungen) können dann genehmigungspflichtig oder verboten werden.

Voraussetzung: Ein Milieuschutzgutachten muss die Verdrängungsgefahr nachweisen. In einer Gemeinde mit 13–16 €/m² Marktmiete und einem bekannten Airbnb-Anteil von 15–20 % dürfte das keine Hürde sein.

Warum es selten genutzt wird: Das Verfahren kostet Zeit und politischen Willen. Es bedeutet, Interessen von Eigentümern und Investoren zu begrenzen. Genau das wäre in Bayrischzell nötig.

Fazit: Es fehlt kein Gesetz, keine Förderung und kein Bundesminister. Was fehlt, ist der politische Wille der Gemeindeverwaltung, die vorhandenen Instrumente zu nutzen.


Teil III

15 Jahre Weyarn vs. Bayrischzell

Weyarn und Bayrischzell starteten um 2010 unter vergleichbaren Bedingungen: ähnliche Einwohnerzahl, Alpenlage, Tourismusdruck, steigende Grundstückspreise im Landkreis Miesbach. Was dann passierte, ist dokumentiert.

Weyarn — Chronologie

2009

Gemeinderatsbeschluss: Grundstücke werden künftig nur noch im Erbbaurecht vergeben

2011

Erste Erbpachtgrundstücke vergeben; Wohnraumkonzept beauftragt

2013

Wohnraumgenossenschaft gegründet; Gemeinde als Gründungsmitglied

2016

Erste 18 Genossenschaftswohnungen fertiggestellt; Mietpreise: 7,50–9,00 €/m²

2019

Belegungsrechte für alle geförderten Neubauten per Gemeinderatsbeschluss verpflichtend

2022

Erweiterung: 24 weitere Einheiten; Warteliste für Genossenschaft wächst

2025

60+ Einheiten im Bestand; Marktmietenniveau in Weyarn ~30 % unter Bayrischzell

Bayrischzell — Chronologie

2009

Kein kommunales Wohnraumkonzept

2012

Grundstückspreise steigen; keine kommunale Reaktion

2015

Ferienwohnungsanteil wächst; keine Zweckentfremdungssatzung

2018

Mietpreise überschreiten 12 €/m²; keine Maßnahmen bekannt

2021

Mehrere Einheimischen-Haushalte berichten öffentlich von Verdrängung

2023

Apotheke schließt — Fachkräfte finden keine bezahlbaren Wohnungen mehr

2025

Marktmieten: 13–16 €/m²; kommunale Wohneinheiten im Neubau seit 2020: 0

Detaillierter Vergleich

KriteriumWeyarnBayrischzellBewertung
Kommunale BodenpolitikAktiv seit 2009Nicht vorhanden15 Jahre Rückstand
Mietpreis Einheimische7,50–10 €/m²13–16 €/m²+50–70 % in BZ
Erbbaurecht aktivJaNeinFehlende Strategie
BelegungsrechteJa, seit 2019NeinKein Schutz
WohnraumgenossenschaftAktiv (60+ WE)KeineStrukturlücke
ZweckentfremdungsverbotLandkreisebeneNicht eigenständigBayernweite Regelung fehlt
Airbnb-Anteil (geschätzt)~8 %~15–20 %Doppelt so hoch
Fachkräfte-WohnenGenossenschaft bietet LösungApotheke musste schließenDirekte Folge

Weitere Erfolgsmodelle in Bayern und Österreich

OrtInstrumentErgebnis
Weyarn (LK Miesbach)Erbpacht + Genossenschaft + BelegungsrechteMieten ~30 % unter Markt
Tübingen (BW)Städtebauliche Verträge, 30 % SozialquoteModellcharakter bundesweit
MünchenSoziale Erhaltungssatzung, kommunales VorkaufsrechtTausende geschützte Wohnungen
Penzberg (LK WM)Kommunale Wohnbau-GmbHMieten unter Landkreisschnitt
Innsbruck (Österreich)Kommunaler Wohnbau seit den 1930ern40 % aller Wohnungen gemeinnützig
Wien (Österreich)Gemeindebau + GenossenschaftsquoteGünstigste Großstadtmieten Westeuropas

Rechner

Mietpreis-Simulator: Was wäre wenn?

Wie stark würde eine kommunale Wohnraumstrategie die Mieten in Bayrischzell senken? Der folgende Rechner zeigt, was ein realistischer Anteil kommunal geförderter Wohnungen bewirken könnte — basierend auf dem Weyarner Erfahrungswert von 7,50–10 €/m² in geförderten Einheiten.

Mietpreis-Simulator Bayrischzell

Annahmen: Gesamt ~450 Mietwohnungen im Markt, aktuelle Marktmiete 14,50 €/m² (Median), geförderte Miete 8,50 €/m² (Weyarner Niveau), Wohnungsgröße 70 m²

Anteil kommunal geförderter Wohnungen 0 %
14,50 Mittlere Miete €/m²
1.015 Warmmiete 70 m² (€/Monat)
0 Ersparnis/Monat vs. heute (€)
0 Ersparnis/Jahr pro Haushalt (€)

Modellrechnung auf Basis Weyarner Mietpreise und geschätztem Mietwohnungsbestand. Nebenkostenpauschale: 2,50 €/m². Tatsächliche Werte können abweichen.


Teil IV

Was Bayrischzell konkret tun könnte

Das Weyarner Modell ist nicht über Nacht entstanden. Es brauchte politischen Willen, ein erstes Gemeinderatsvotum und dann Schritt für Schritt konsequente Umsetzung. Hier ein realistischer Fahrplan für Bayrischzell:

  1. Bestandsaufnahme kommunaler Flächen (Monat 1–3): Welche Grundstücke befinden sich in Gemeindebesitz oder könnten über das gesetzliche Vorkaufsrecht erworben werden? Ohne diese Datenbasis ist keine Strategie möglich. Eine einfache GIS-Auswertung des Katasters reicht für den Anfang.
  2. Erbbaurecht als Standard beschließen (Monat 3–6): Gemeinderatsbeschluss: Alle künftigen Baugebiete und Grundstücksabgaben nur noch im Erbbaurecht. Kein Gesetz muss geändert werden — ein Beschluss genügt. Weyarn hat genau so angefangen.
  3. Wohnraumgenossenschaft initiieren (Monat 6–18): Die Gemeinde tritt als Gründungsmitglied einer Wohnraumgenossenschaft bei oder initiiert deren Gründung gemeinsam mit ortsansässigen Unternehmen und Bürgerinnen. Startkapital: Einlage von Erbpachtgrundstücken als Sacheinlage.
  4. Belegungsrechte für alle öffentlich geförderten Neubauten einfordern (laufend): Bei jedem Förderprojekt nach BayWoFG verhandelt die Gemeinde Belegungsbindungen für Einheimische hinein — als Bedingung für Unterstützung im Genehmigungsverfahren.
1 Monat 1–3 Bestand 2 Monat 3–6 Erbpacht 3 Monat 6–18 Genossenschaft 4 Laufend Belegungsrechte

Realistischer 18-Monats-Fahrplan — analog zum Weyarner Einstieg 2009/2010

Weyarn liegt 40 km Luftlinie von Bayrischzell entfernt. Das Modell ist bekannt, erprobt und mehrfach ausgezeichnet. Es gibt keinen sachlichen Grund, es nicht zu übertragen — nur politische Trägheit. Zur Wohnraum-Analyse Bayrischzell für den vollständigen Kontext.

Das Vorbild liegt nebenan

Fehlender Wohnraum für Einheimische ist keine Naturkatastrophe und kein Marktversagen — er ist das Ergebnis politischer Untätigkeit. Die Instrumente liegen bereit, das Geld der Gemeinde auch. Was fehlt, ist der Beschluss.

Quellen: Gemeinde Weyarn — Wohnraumkonzept (öffentlich zugänglich); Bayerisches Staatsministerium für Wohnen und Bau — Praxis-Leitfaden "Kommunale Bodenpolitik in Bayern" (2022); BayGO Art. 75 ff. (Gemeindevermögen); BGB §§ 1012 ff. (Erbbaurecht); BauGB § 11 (Städtebauliche Verträge), § 172 (Soziale Erhaltungssatzung); BayWoFG (Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz); IVD Bayern — Mietpreisspiegel Landkreis Miesbach 2024/2025; Genossenschaftsverband Bayern — Leitfaden Wohnraumgenossenschaften; eigene Recherche und Modellrechnung.