Teil II: Eigentümer, Haushalt, Recht
Die Strukturen hinter dem Wasserskandal
Dieses Kapitel baut auf Teil I: Die Fakten auf. Während dort Zahlen, Netzwerke und Chronologie im Mittelpunkt stehen, analysiert Teil II die Eigentümerstrukturen, die Haushaltsverschleierung und die rechtlichen Dimensionen.
Die Pletzer Gruppe — Wer hinter BSG steht
Die Bergbahnen Sudelfeld GmbH & Co. KG (BSG) ist kein eigenständiger Lokalbetrieb — wie in Teil I: Die Fakten bereits dargelegt. Sie gehört zur Pletzer Gruppe, einem international aufgestellten Mischkonzern mit Sitz in Hopfgarten, Tirol.
| Jahresumsatz | >€110 Mio. |
| Mitarbeiter | ~1.500 |
| Übernahme Sudelfeld | 2016 |
| Pletzer Resorts Bayrischzell GmbH | GF Egon Kahr, Mag. Manfred Pletzer |
| EU-Beihilfen an Pletzer Resorts Bayrischzell | ~€1.307.884 (COVID) |
Pletzer besitzt seit 1997 den Wärmepumpen-Hersteller IDM Energiesysteme. Das Alpenfreibad Bayrischzell erhielt 2024 zwei neue IDM-Wärmepumpen. Beschaffungsdokumentation: nicht auffindbar. Ob ein Vergabeverfahren stattfand oder ob die Lieferung über konzerninterne Kanäle erfolgte, ist unklar.
Die Abnehmer — Wer wirklich am Hahn hängt
Im Förderantrag zum Berghüttenprogramm wurden fünf Betriebe als Abnehmer benannt. Tatsächlich hängen mindestens sieben Nutzer an der Leitung:
| Nr | Betrieb | Typ / Grundlage | m³/Jahr (konservativ) | m³/Jahr (großzügig) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Jugendherberge Sudelfeld | 50 Pers., 280 L/Tag, 200 Tage | ~2.800 | ~2.800 |
| 2 | Berghotel Sudelfeld | 22 Zi., 2 Pers., 150 L, 180 Tage | ~850 | ~850 |
| 3 | Speck-Alm | Berggasthaus | ~500 | ~500 |
| 4 | Schindlberger Alm | Berggasthaus mit Bar | ~400 | ~400 |
| 5 | Schialm / Geierwally | Skihütte / Schirmbar | ~300 | ~300 |
| 6 | Straßenmeisterei | nicht offiziell genannt | ~350 | ~350 |
| Gesamt (offiziell) | ~5.200 | ~5.200 |
Zusätzlich angeschlossen, aber weder im Förderantrag noch in den Gemeindenachrichten als Abnehmer benannt: Bergbahnen Sudelfeld GmbH & Co. KG — Skigebietsbetrieb inklusive Beschneiung.
Der Verbrauch der BSG wird von der Gemeinde nicht separat ausgewiesen. Die Differenz zwischen dem dokumentierten Bedarf (~5.200–9.200 m³) und dem tatsächlichen Mehrverbrauch (~269.000 m³ in 2024) beträgt das 29- bis 52-Fache.
Die Haushaltszahlen — Was der Rechenschaftsbericht 2024 zeigt
Der Rechenschaftsbericht 2024 der Gemeinde Bayrischzell enthält unter der Haushaltsstelle 8150 (Wasserversorgung Sudelfeld) detaillierte Plan-Ist-Vergleiche. Die Abweichungen sind eklatant — und passen ins Muster der Heizkosten-Analyse, wo ebenfalls fragwürdige Haushaltsführung dokumentiert ist.
Verwaltungshaushalt (Laufender Betrieb)
| HH-Stelle | Bezeichnung | Plan 2024 | Ergebnis 2024 | Differenz |
|---|---|---|---|---|
| 8150.1100 | Wassergebühren | €189.000 | €350.397 | +€161.397 |
| 8150.1530 | Herstellungsbeiträge | — | €164.835 | überplanmäßig |
| 8150.6380 | Energiekosten | €25.000 | €39.384 | +€14.384 |
| 8150.6300 | Unterhalt | €56.500 | €233.068 | +€176.568 |
| 8150.6410 | Vorsteuer | €8.100 | €173.804 | +€165.704 |
Vermögenshaushalt (Investitionen)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Baumaßnahmen WV Sudelfeld/Jhb | €867.319 |
| Fördermittel Berghüttenprogramm | ~€980.000 |
Die Verschleierungsstruktur — Was wirklich passiert
Die Haushaltszahlen erzählen auf drei Ebenen betrachtet eine völlig andere Geschichte:
Wassergebühren 2024: €350.397
Auf den ersten Blick ein positives Ergebnis. Mehr Einnahmen als geplant. Die Wasserversorgung Sudelfeld scheint profitabel.
| Mehreinnahmen Wassergebühren | +€161.397 |
| Mehrausgaben Betrieb (Unterhalt) | −€176.568 |
| Netto | −€15.171 VERLUST |
Die Mehreinnahmen werden von den Mehrausgaben aufgefressen. Der laufende Betrieb schreibt Verluste — ein Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot nach Art. 61 Abs. 2 GO. Der Bürgermeister ist als Haushaltsverantwortlicher verpflichtet, wirtschaftlich zu handeln. Ein dauerhaft defizitärer Betrieb zugunsten eines Privatunternehmens erfüllt diese Pflicht nicht.
| Mehrverbrauch 2024 | 269.000 m³ |
| Max. Bedarf aller Gebäude | ~9.200 m³ |
| Ungeklärt | ~260.000 m³ |
| = Speichersee-Füllungen/Jahr | ~1,7 |
260.000 m³ lassen sich nicht mit Trinkwasser erklären. Der Speichersee der BSG fasst 150.000 m³. Das Volumen entspricht 1,7 kompletten Füllungen pro Saison. Die detaillierte Plausibilitätsrechnung mit interaktiven Grafiken findet sich in Teil I.
Die Vorsteuer-Anomalie
Die Haushaltsstelle 8150.6410 „Vorsteuer“ zeigt die auffälligste Abweichung im gesamten Haushalt: geplant waren €8.100, das Ergebnis lag bei €173.804 — eine Steigerung um den Faktor 21.
€173.804 Vorsteuer bei 19% Umsatzsteuer ergeben Bruttovorgänge von circa €914.000 — nahezu der gesamte Betrag des Berghüttenprogramms.
Mögliche Erklärungen:
- Die Gemeinde hat die Baukosten der Wasserleitung als vorsteuerabzugsfähig deklariert (setzt unternehmerische Tätigkeit voraus)
- Die Zuordnung von Rechnungen zum Vermogenshaushalt vs. Verwaltungshaushalt war fehlerhaft
- Der Vorsteuerabzug wurde auf Fördermittel-finanzierte Investitionen angewandt (rechtlich problematisch)
- Es gab zusätzliche, nicht separat ausgewiesene Beschaffungsvorgänge in Zusammenhang mit der Sudelfeld-Wasserversorgung
Dieser Punkt eignet sich besonders für eine Anfrage nach dem Bayerischen Informationsfreiheitsgesetz (BayIFG). Konkret: Aufschlüsselung der Vorsteuer-Position 8150.6410 nach Einzelrechnungen, Lieferanten und Zeiträumen.
Art. 36 BayDSchG i.V.m. BayIFG — Anspruchsgrundlage für Auskunft
Rechtliche Einschätzung — Detail
Vier Rechtsgebiete sind betroffen. Die folgende Analyse bewertet jedes nach Tatbestandsmerkmalen, Sachverhalt und Bewertungsstärke. Die Befangenheitsproblematik ist dabei kein Einzelfall — siehe auch Wer war das? und die Straßensanierungs-Analyse. Übersicht in Teil I.
Tatbestand
Wer gegenüber einem Subventionsgeber über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn vorteilhaft sind (§264 Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Sachverhalt
- Förderprogramm: Bayerisches Sonderprogramm „Berghütten“ — Zweckbestimmung: kommunale Trinkwasserversorgung
- Fördersumme: ~€980.000 (= 100% der Baukosten, €0 Eigenanteil)
- Tatsächlicher Hauptnutzer: gewerbliche Beschneiungsanlage der BSG
- Trinkwasserbedarf der 5–7 Berghütten: max. 9.200 m³/Jahr
- Tatsächlicher Verbrauch 2024: >269.000 m³
Strafrahmen
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe. In besonders schweren Fällen (Missbrauch amtlicher Stellung, §264 Abs. 2 Nr. 3): bis 10 Jahre.
Verjährung
5 Jahre ab Antragstellung (ca. 2021–2022). Die Verjährung läuft also frühestens 2026–2027 ab.
Wurde im Förderantrag der BSG-Anschluss erwähnt? Falls nein: klassischer §264 Abs. 1 Nr. 1 — unvollständige Angaben über subventionserhebliche Tatsachen.
Tatbestand
Wer die ihm durch Gesetz obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt (§266 Abs. 1 Alt. 2 StGB — Treubruchtatbestand).
Sachverhalt
- Art. 61 GO Bayern: Der Bürgermeister hat die Vermögensbetreuungspflicht für die Gemeinde
- Operativer Verlust 2024 der Wasserversorgung Sudelfeld: −€15.171
- Wasserpreis für BSG: ~€0,80/m³ — Bürgerpreis: €2,50–3,50/m³
- Begründet: BSG, geführt von Stadler (2. BM)
Hürden
Der Vermögensnachteil muss beziffert werden. Die Differenz zwischen Marktpreis (~€1,00–2,00/m³) und dem tatsächlichen Preis (~€0,80/m³) ergibt jährlich ~€104.000–364.000 entgangene Einnahmen. Allerdings könnte die Gemeinde argumentieren, dass ohne den BSG-Anschluss keine Einnahmen geflossen wären.
Strafrahmen
Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe.
Tatbestand
Ein Mitglied des Gemeinderats darf nicht beratend oder entscheidend mitwirken, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten oder einer juristischen Person, an der es beteiligt ist, einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.
Sachverhalt
- Stadler war GF der Bergbahnen-Sudelfeld GF GmbH (HRB 203961)
- Stadler war Kommanditist der BSG KG mit €150.000 Einlage (HRA 100393)
- Stadler war GF der Beteiligungsgesellschaft Sudelfeld mbH (HRB 213266), die mit €505.000 den größten BSG-Anteil hält
- Beschluss 141 vom 09.12.2019 stellte die Befangenheit nach Art. 49 GO fest
- Trotzdem keine dokumentierte Enthaltung bei den Wasser-Beschlüssen ab 2021
Rechtsfolge
Beschlüsse unter Mitwirkung eines Befangenen sind NICHTIG.
Das bedeutet: Wenn Stadler an der Abstimmung über den Wasseranschluss BSG teilgenommen hat, ist der gesamte Beschluss von Anfang an unwirksam.
Zuständigkeit
Landratsamt Miesbach als Kommunalaufsichtsbehörde. Eine Kommunalaufsichtsbeschwerde hat die niedrigste Beweishürde und die schnellste Wirkung aller möglichen Rechtsmittel.
Vier Tatbestandsmerkmale einer staatlichen Beihilfe
- Staatliche Mittel: Gemeindewasser aus steuerfinanzierter Leitung — erfüllt
- Selektiver Vorteil: Wasserpreis ~€0,80/m³ vs. Marktpreis €1,00–2,00/m³ — erfüllt
- Wettbewerbsverzerrung: BSG konkurriert mit Skigebieten in AT, CH, IT — erfüllt
- Handelsbeeinträchtigung: Grenzüberschreitender Skitourismus — erfüllt
Beihilfehöhe
| Implizite Beihilfe pro Jahr | €104.000–364.000 |
| Über 3 Jahre (2023–2025) | €312.000–1.092.000 |
| De-minimis-Schwelle | €300.000 (3 Jahre) |
| Pletzer COVID-Beihilfen (bereits erhalten) | ~€1,3 Mio. |
Die Wasserlieferung überschreitet die De-minimis-Schwelle von €300.000 über drei Jahre — selbst im konservativsten Szenario. Zusammen mit den bereits erhaltenen COVID-Beihilfen summiert sich die Gesamtförderung auf einen Bereich, der eine Notifizierung bei der EU-Kommission zwingend erfordert.
Meldung
Eine anonyme Meldung an die DG Competition der EU-Kommission in Brüssel ist möglich und kann online eingereicht werden.
Jetzt handeln
Die Fakten liegen auf dem Tisch. In Teil I kann ein vorformuliertes Schreiben an die Staatsanwaltschaft generiert werden — mit allen hier dokumentierten Zahlen und Quellen.
Wasserskandal jetzt meldenOffene Fragen
Folgende Fragen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich beantwortet. Jede davon kann über eine IFG-Anfrage, eine Gemeinderatssitzung oder eine journalistische Recherche geklärt werden. Was die Rolle des Landkreises betrifft, haben wir dazu einen eigenen Aufruf gestartet.
| Frage | Relevanz | Weg zur Antwort |
|---|---|---|
| Was steht im Förderantrag zum Berghüttenprogramm über BSG? | Entscheidend für §264 | IFG-Antrag an Gemeinde / Oberste Baub&ehorde |
| Wie lautet der Wasserlieferungsvertrag mit BSG? | Preis, Menge, Laufzeit, Kündigung | IFG-Antrag an Gemeinde |
| Was zeigen die Zählerstände seit Inbetriebnahme? | Exakte Verbrauchsdaten BSG vs. Hütten | IFG-Antrag an Gemeinde |
| Wie setzt sich die Vorsteuer €173.804 zusammen? | Bruttovorgänge ~€914.000 erklärungsbedürftig | IFG-Antrag an Gemeinde |
| Hat Stadler bei den Wasser-Beschlüssen mitgestimmt? | Art. 49 GO — Nichtigkeit | GR-Protokolle (IFG oder Bürgerantrag) |
| Wurde der BSG-Anschluss als Beihilfe notifiziert? | Art. 108 AEUV-Pflicht | DG Competition / Regierung von Oberbayern |
| Wie wurden die IDM-Wärmepumpen fürs Freibad beschafft? | Vergaberechtliche Prüfung | IFG-Antrag an Gemeinde |
| Wer hat den Wasserpreis für BSG kalkuliert? | Kostendeckung, Quersubventionierung | IFG-Antrag / Rechnungsprüfungsausschuss |
| Gab es eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor dem Bau? | Pflicht nach Art. 61 GO | IFG-Antrag an Gemeinde |
| Welche Rolle spielte der Landrat bei der Fördervergabe? | Aufsichtspflicht vs. Genehmigung | Anfrage an Landratsamt |
Hochrechnung seit Inbetriebnahme
Auf Basis des Rechenschaftsberichts 2024 und der bekannten Inbetriebnahme (Sommer 2023) lässt sich der Gesamtverbrauch hochrechnen. Die Werte für 2023 (anteilig) und 2025/26 sind Schätzungen.
| Zeitraum | Mehrverbrauch | Davon unerklärlich | Mehreinnahmen |
|---|---|---|---|
| Aug–Dez 2023 *Schätzung | ~112.000 m³ | ~108.000 m³ | ~€67.000 |
| Jan–Dez 2024 belegt | ~269.000 m³ | ~260.000 m³ | €161.397 |
| Jan 2025–Feb 2026 *Schätzung auf Basis 2024 | ~314.000 m³ | ~303.000 m³ | ~€188.000 |
| Gesamt ~31 Monate | ~695.000 m³ | ~671.000 m³ | ~€416.000 |
695.000 m³ ÷ 150.000 m³ = 4,6 Speichersee-Füllungen
In zweieinhalb Saisons hat die Gemeinde genügend Wasser geliefert, um den Speichersee der BSG fast fünfmal komplett zu füllen — über eine Leitung, die offiziell der „kommunalen Trinkwasserversorgung für Berghütten“ dient.
* Schätzungen basieren auf dem dokumentierten Verbrauch 2024 (269.000 m³), anteilig auf den jeweiligen Zeitraum hochgerechnet. Die tatsächlichen Werte können nach oben oder unten abweichen. Nur das Haushaltsjahr 2024 ist durch den Rechenschaftsbericht belegt.
- Rechenschaftsbericht 2024 — Gemeinde Bayrischzell, Haushaltsstelle 8150
- BGS-WAS 14.11.2012 — Bescheid/Grundlage Wasserversorgung Sudelfeld
- Gemeindenachrichten Sommer 2024 — Gemeinde Bayrischzell
- Wikipedia: Sudelfeld — Angaben zum Speichersee (150.000 m³)
- Northdata — Unternehmensrecherche Pletzer Gruppe, BSG, Beteiligungsgesellschaft Sudelfeld
- Handelsregister München — HRA 100393, HRB 203961, HRB 213266
- EU-Transparenzdatenbank — Beihilfen an Pletzer Resorts Bayrischzell GmbH
- Bundesanzeiger — Jahresabschlüsse BSG 2021/2022
- GR-Protokoll 09.12.2019 — Beschluss 141 (Befangenheit Art. 49 GO)
Alle genannten Zahlen und Fakten basieren auf öffentlich zugänglichen Quellen. Schätzungen sind als solche gekennzeichnet. Diese Analyse ersetzt keine Rechtsberatung.
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