„Alles sauber bei der Straße“? – Was der Merkur-Artikel nicht fragt
Die Kommunalaufsicht bestätigt eine formale Zuständigkeit – und der Münchner Merkur macht daraus eine Entlastung. Eine Analyse der offenen Fragen, Zahlen und Ungereimtheiten. Die umfassende Analyse der Merkur-Berichterstattung dokumentiert die systematischen Defizite. Siehe auch: Wasseraffäre Sudelfeld.
Keine zwei Tage nach Beginn der Prüfung durch die Kommunalaufsicht am Landratsamt Miesbach titelt der Münchner Merkur: „Alles sauber bei der Straße“. Die Rechtsaufsicht habe bestätigt, dass Bürgermeister Georg Kittenrainer die Privatstraße auf Flurnummer 932 privat abgerechnet habe. Klingt nach Entlastung. Ist es aber nicht – jedenfalls nicht bei genauerem Hinsehen.
Zwei Tage Prüfung – wo Bürger monatelang warten
Jeder, der schon einmal eine Anfrage an das Landratsamt Miesbach gerichtet hat, kennt die Realität: Wochen, manchmal Monate vergehen, bis eine Antwort kommt. Manche Abteilungen antworten schlicht gar nicht mehr. Bauanträge liegen monatelang in der Bearbeitung. Widersprüche bleiben über Quartale hinweg unbeantwortet. So kennt man das Landratsamt.
Und dann das: Keine zwei Tage nach Beginn der Prüfung liegt das Ergebnis zum gravierendsten Vorwurf vor. Eine Blitzprüfung, die mit einer „Entlastung“ endet – ausgerechnet wenige Wochen vor der Kommunalwahl im März 2026.
Wie ist es zu erklären, dass eine Kommunalaufsicht, deren Behörde bei alltäglichen Bürgeranliegen regelmäßig Wochen und Monate benötigt, im Fall eines amtierenden CSU-Bürgermeisters innerhalb von 48 Stunden zu einem Ergebnis kommt?
Wurde hier mit derselben Gründlichkeit geprüft, die man bei einer Bauvoranfrage eines einfachen Bürgers anlegen würde? Oder wurde hier – ob bewusst oder unbewusst – ein politisches Signal gesetzt, um einem parteinahen Amtsträger kurz vor der Wahl den Rücken freizuhalten?
Diese Frage ist berechtigt und sie verdient eine ehrliche Antwort.
Was die Kommunalaufsicht tatsächlich geprüft hat
Die Prüfung hat ergeben, dass die Ortsstraße „Geitau“ auf Flurnummer 981/2 seit dem 15. März 1961 öffentlich gewidmet ist. Die Gemeinde war somit formal für die Straßenbaulast zuständig. Das ist unbestritten und war auch nie der Kern der Vorwürfe.
Zur Privatstraße auf Flurnummer 932 stellte die Kommunalaufsicht fest, dass das ausführende Unternehmen die Gesamtsumme „vollständig und auch nur ihm gegenüber“ abgerechnet habe. Die Gemeinde selbst habe keine Rechnungen dafür erhalten.
Das beantwortet genau eine Frage: Wer hat die Rechnung für die Privatstraße bekommen? Antwort: Kittenrainer. Es beantwortet aber keine der eigentlich relevanten Fragen.
Die Kostensteigerung: Von 280.000 € auf 469.662 €
Der ursprünglich projektierte Kostenrahmen für die Straßensanierung lag bei 280.000 € (Haushaltsstelle 6300.9500). Dieses Budget war für den gesamten Abschnitt der Ortsstraße „Geitau“ angesetzt – den Bereich Osterhofen. Die tatsächlichen Ausgaben betragen laut Haushaltsrechnung jedoch 469.662,46 € – eine Überschreitung von 189.662,46 €, also knapp 68 Prozent.
(+ 68 %)
Der Merkur-Artikel nennt keine einzige Summe. Weder die Kosten der öffentlichen Sanierung, noch was Kittenrainer für die Privatstraße bezahlt hat, noch wie sich die Kostensteigerung im Detail erklärt. Genau diese Zahlen wären aber der Kern jeder seriösen Prüfung.
1.000 Quadratmeter auf dem Privatanwesen – eine Plausibilitätsrechnung
Im Zuge der Straßenbaumaßnahmen wurden rund 1.000 m² auf dem Privatanwesen des Bürgermeisters (Geitau 65) erneuert und geteert. Dabei handelt es sich um circa 500 m² Hoffläche – komplett neu gemacht – sowie circa 500 m² Zufahrt vom öffentlichen Straßenbereich bis zum Hof.
Was kosten solche Maßnahmen am Markt? Eine Kalkulation mit branchenüblichen Durchschnittswerten:
| Hoffläche – Vollausbau (Unterbau, Tragschicht, Asphaltdecke) | |
| ca. 500 m² × 120–180 €/m² | 60.000–90.000 € |
| Zufahrt – Sanierung/Neuausbau mit Asphaltdecke | |
| ca. 500 m² × 100–150 €/m² | 50.000–75.000 € |
| Nebenkosten (Entwässerung, Randarbeiten, Anschlüsse) | 10.000–20.000 € |
| Geschätzte Gesamtkosten Privatflächen | 120.000–185.000 € |
Kalkulationsgrundlage: Marktübliche Preise für Asphaltierungsarbeiten im ländlichen Raum Oberbayerns (2023/2024), inkl. Erdarbeiten, Frostschutzschicht, Tragschicht und Asphaltdeckschicht. Quelle: Baukosteninformationszentrum (BKI), Erfahrungswerte kommunaler Bauvorhaben.
Das Ergebnis ist bemerkenswert: Die marktüblichen Kosten für die Erneuerung von 1.000 m² Privatfläche liegen bei 120.000 bis 185.000 €. Die Kostenüberschreitung des öffentlichen Projekts beträgt 189.662 €. Die Zahlen passen fast exakt aufeinander.
Die entscheidende Frage: Was hat Kittenrainer tatsächlich bezahlt?
Laut Merkur-Artikel hat das ausführende Unternehmen die Privatstraße „vollständig und auch nur ihm gegenüber“ abgerechnet. Aber: In welcher Höhe? Hat Kittenrainer Rechnungen in der Größenordnung von 120.000 bis 150.000 € vorgelegt – wie es dem Marktwert entspäche? Oder hat er lediglich eine Rechnung über 20.000 oder 30.000 € präsentiert?
Hat die Kommunalaufsicht die Höhe der privaten Abrechnung geprüft und mit marktüblichen Preisen abgeglichen? Oder wurde lediglich festgestellt, dass eine separate Rechnung existiert – ohne deren Angemessenheit zu bewerten?
Sollte die von Kittenrainer bezahlte Summe in erheblicher Diskrepanz zum marktüblichen Preis für 1.000 m² Asphaltierungsarbeiten stehen, wäre dies ein starkes Indiz dafür, dass die Differenz über die öffentliche Abrechnung – also aus Steuergeldern – finanziert wurde.
Wenn Kittenrainer nichts zu verbergen hat, warum veröffentlicht er die Rechnungen dann nicht? Warum stellt die Gemeinde die Schlussrechnungen, den Gemeinderatsbeschluss und die Kostenaufstellung nicht auf ihrer Homepage zur Verfügung? Transparenz wäre der einfachste Weg, die Vorwürfe zu entkräften. Das Gegenteil von Transparenz nährt den Verdacht.
Die Verhältnismäßigkeit: Ganz Osterhofen vs. ein Teilstück
Die Haushaltsstelle 6300.9500 „Straßensanierung Osterhofen“ weist folgende Zahlen aus: 469.662,46 € tatsächliche Ausgaben gegenüber einem Ansatz von 280.000,00 € – eine Überschreitung von 189.662,46 €.
Die offizielle Begründung der Gemeinde für die Mehrausgaben: Anteilige Kosten für LWL Gigabit 2.0 in Höhe von 142.467 € seien teilweise durch den Ansatz bei HH 8180.9400 gedeckt. Durch „Flächenmehrung“ seien höhere Kosten entstanden. Ein Teilabschnitt Richtung Krugalm, ein Teilstück zwischen Schober und Weg nach Birkenstein sowie von der Kapelle Osterhofen Richtung Bahnhof seien zusätzlich asphaltiert worden. Dadurch sei auch mehr Entwässerung nötig gewesen als geplant.
Die Erklärung klingt zunächst plausibel – wirft aber bei genauerer Betrachtung mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Wenn Glasfaserkosten in die Straßensanierung verschoben werden (LWL Gigabit 2.0), wird die saubere Kostentrennung zwischen den Haushaltsstellen unmöglich. Genau das macht eine unabhängige Prüfung so schwierig – und genau das dürfte beabsichtigt sein.
Die „Flächenmehrung“ und die „zusätzlichen Teilabschnitte“ wurden offenbar ohne vorherige Anpassung des Haushaltsansatzes beschlossen. Eine Kostensteigerung von fast 68 % gegenüber dem Ansatz hätte zwingend eine Nachtragsgenehmigung oder zumindest einen gesonderten Gemeinderatsbeschluss erfordert. Wurde das ordnungsgemäß durchgeführt?
Der Abschnitt von Geitau 55 (Hausnummer 55) bis zur Einfahrt Geitau 65 (Kittenrainer-Hof) ist vergleichsweise kurz – laut BayernAtlas-Messung rund 93 Meter Straßenlänge im engeren Bereich zwischen Hausnummer 59/60 und dem Abzweig.
Die offiziellen Mehrkosten betragen 189.662,46 €. Die marktüblichen Kosten für 1.000 m² Privatfläche liegen bei 120.000–185.000 €. Selbst wenn man die genannten Zusatzabschnitte berücksichtigt: Welcher Anteil der Mehrkosten entfällt konkret auf den Bereich vor dem Bürgermeister-Anwesen – und welcher auf die nachträglich hinzugefügten Teilstrecken?
Ohne eine detaillierte Aufschlüsselung nach Teilabschnitten bleibt die Erklärung der Gemeinde eine Behauptung, die nicht überprüfbar ist. Genau diese Intransparenz ist das Problem.
Privatweg im Außenbereich: Durfte hier geteert werden?
An der Gabelung vor dem Hof Geitau 65 trennen sich die Wege: Rechts zweigt der Wanderweg Richtung Birkenstein ab – geradeaus führt die Zufahrt zum Privatanwesen des Bürgermeisters. Beide Abschnitte wurden im Zuge der Baumaßnahme asphaltiert. Doch gerade die Zufahrt zum Hof liegt im Außenbereich nach §35 BauGB, in dem die Befestigung von Flächen grundsätzlich ein genehmigungspflichtiger Eingriff ist. Nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG, Art. 53) hat ein öffentlicher Feld- und Waldweg einen völlig anderen Ausbauzustand als eine Ortsstraße – eine vollflächige Asphaltierung ist hier alles andere als selbstverständlich.
Liegt für die Asphaltierung der Zufahrt zum Hof Geitau 65 im Außenbereich eine Baugenehmigung vor? Wurde die naturschutzrechtlich relevante Bodenversiegelung genehmigt? Wem nützt die Teerung einer privaten Hofzufahrt – der Allgemeinheit oder dem Grundstückseigentümer?
Glasfaser: Bevorzugung des Bürgermeisters – Stillstand für alle anderen
Zum zweiten Prüfungspunkt – dem Glasfaseranschluss – liegt das Ergebnis laut Kommunalaufsicht „noch nicht vor“. Die umfangreichen Unterlagen zum Förderverfahren müssten noch „rechtlich und sachlich gecheckt werden“. Nach einer „ersten groben Durchsicht“ wirke die Stellungnahme der Gemeinde „grundsätzlich schlüssig“. „Grundsätzlich“ bedeutet im Verwaltungsrecht: mit Ausnahmen. Von einer Entlastung kann hier keine Rede sein.
Unabhängig vom Prüfergebnis steht weiterhin die zentrale Frage im Raum: Warum hat sich der Bürgermeister beim Glasfaseranschluss offensichtlich selbst bevorzugt behandelt? Sein Anwesen in Geitau 65 wurde angeschlossen – während bis heute keine weiteren Erschließungsmaßnahmen für andere Bürger stattgefunden haben.
Als es um den Glasfaseranschluss für die Schule ging, wurde das Thema öffentlich im Gemeinderat diskutiert – so wie es sich gehört. Als es um den Anschluss für das Anwesen des Bürgermeisters ging, fand keine vergleichbare öffentliche Diskussion statt. Warum nicht?
Bürger, die sich einen Glasfaseranschluss wünschen, bekommen zur Antwort: Es seien keine Kapazitäten für den Ausbau vorhanden. Beim Bürgermeister war das offenbar kein Problem. Die Leitung wurde verlegt, die Kosten über verschiedene Haushaltsstellen verteilt, der Anschluss steht.
Wer als Amtsträger öffentliche Fördermittel und kommunale Infrastruktur verwaltet, darf nicht der Erste sein, der davon profitiert – und schon gar nicht der Einzige.
„Ich fühle mich bedroht“
Statt die Vorwürfe mit Zahlen und Dokumenten zu entkräften, wählt Bürgermeister Kittenrainer ein anderes Mittel: Er erklärt sich zum Opfer. Er fühle sich bedroht, sagt der Vater von vier Kindern, und ziehe sich aus der Öffentlichkeit zurück – „nicht zuletzt aus Rücksicht auf seine Familie“.
Wer sich als Bedrohter darstellt, kehrt die Rollen um. Plötzlich steht nicht mehr der Bürgermeister in der Erklärungspflicht, sondern wer Fragen stellt, wird zum Aggressor. Sachliche, dokumentenbasierte Fragen zur Verwendung öffentlicher Gelder sind keine Bedrohung. Sie sind das Fundament demokratischer Kontrolle. Dieselbe Opfer-Strategie verfolgt auch Redaktionsleiter Stephen Hank in seiner Kolumne. Wie mit Kritikern in Bayrischzell umgegangen wird, dokumentiert die Stellungnahme zur Anonymität.
Die offenen Fragen im Überblick
- Kostenaufschlüsselung: Wie erklärt sich die Steigerung von 280.000 € auf 469.662 €? Wurde die Steigerung dem Gemeinderat ordnungsgemäß zur Genehmigung vorgelegt?
- Teilabschnitt Geitau 55–65: Welche Kosten sind konkret im Bereich zwischen Hausnummer 55 und der Einfahrt zu Geitau 65 angefallen?
- Höhe der privaten Rechnung: In welcher Höhe hat Kittenrainer die Privatflächen (ca. 1.000 m²) abgerechnet? Entspricht die Summe dem marktüblichen Preis von 120.000–185.000 €?
- Quersubventionierung: Wurde über die öffentliche Abrechnung faktisch die Sanierung privater Flächen mitfinanziert?
- Veröffentlichung: Warum werden die Schlussrechnungen, der Gemeinderatsbeschluss vom 31. Juli 2023 und die Kostenfortschreibung nicht öffentlich zur Verfügung gestellt?
- Genehmigungen im Außenbereich: Liegt für die Befestigung von Flächen im Außenbereich eine baurechtliche und naturschutzrechtliche Genehmigung vor?
- Befangenheit: Hat sich Kittenrainer bei allen Gemeinderatsbeschlüssen zur Straßensanierung wegen Befangenheit zurückgezogen?
- Prüftiefe der Kommunalaufsicht: Wurde die Höhe der Kosten inhaltlich geprüft – oder nur die formale Frage, ob eine separate Rechnung existiert?
- Prüfgeschwindigkeit: Wie ist die Bearbeitung innerhalb von 48 Stunden mit der üblichen Bearbeitungsdauer der Behörde vereinbar?
- Glasfaser und Bevorzugung: Warum wurde der Glasfaseranschluss für das Bürgermeister-Anwesen nicht öffentlich im Gemeinderat diskutiert – der Anschluss für die Schule aber schon? Warum haben bis heute keine weiteren Erschließungsmaßnahmen stattgefunden? Wann liegen die ausstehenden Prüfergebnisse der Kommunalaufsicht vor?
Fragen per E-Mail an die Kommunalaufsicht senden
Fazit
Der Merkur-Artikel bestätigt eine Formalität: Die Ortsstraße ist seit 1961 öffentlich gewidmet. Das war nie strittig. Die eigentlich brisanten Fragen – Kostensteigerung, Flächenzuordnung, Höhe der privaten Rechnung, Quersubventionierung, Genehmigungslage, Befangenheit – werden weder gestellt noch beantwortet.
Eine einfache Plausibilitätsrechnung zeigt: Die Kostenüberschreitung von 189.662 € entspricht fast exakt dem, was die Erneuerung von 1.000 m² Privatfläche am freien Markt kosten würde. Solange die tatsächliche Höhe der privaten Rechnung nicht offengelegt wird, steht der Verdacht der Quersubventionierung im Raum.
betreibt keinen Journalismus. Er betreibt Hofberichterstattung.
Die Dokumente gehören auf den Tisch. Alle Dokumente. Vollständig und öffentlich. Was sich ändern muss, steht in den 10 Forderungen. Das Muster der Kostenüberschreitungen findet sich auch bei den Energiekosten: +44.705 € Mehrkosten – im Rekord-Warmwinter.