Der Wahlkampfflyer, der mehr verrät als beabsichtigt

Bayrischzell nach zwölf Jahren Kittenrainer – eine Bilanz zwischen Hochglanz und Realität · 11. April 2026

Ein Land aus Leisetretern? Warum sich eine ganze Gemeinde nicht traut, die richtigen Fragen zu stellen.

I Das Wahlergebnis – ehrlich gerechnet

Georg Kittenrainer gewann am 8. März 2026 seine dritte Amtszeit als Bürgermeister von Bayrischzell – mit einer Zahl, die auf den ersten Blick beeindruckt: 81,1 Prozent. Doch diese Zahl ist ein Prozentsatz der abgegebenen gültigen Stimmen, nicht der Wahlberechtigten. Rechnet man ehrlich: Bei rund 1.250 Wahlberechtigten in Bayrischzell und einer Wahlbeteiligung von 68,1 Prozent haben rund 851 Bürger ihre Stimme abgegeben. 81,1 Prozent davon bedeuten circa 690 Stimmen für Kittenrainer – das sind gerade einmal 55 Prozent aller Wahlberechtigten. 45 Prozent der stimmberechtigten Bayrischzeller haben entweder gegen ihn gestimmt oder sind gar nicht erst zur Wahl gegangen. Von „überwältigender Zustimmung“ kann keine Rede sein.

Es gab keine öffentliche Informationsbroschuere, die Fakten zur Lage der Gemeinde aufbereitete, keine unabhängige Analyse der Gemeindeentwicklung, keine kritische Begleitung durch lokale Medien. Die Bürger wählten auf Basis eines einseitigen Informationsangebots. Die detaillierte Wahlanalyse zeigt: Ein Wahlergebnis beantwortet keine Sachfragen.

Stattdessen lag ein Wahlkampfflyer von CSU und FWG in den Briefkästen – Hochglanzpapier, ein Layout, das nicht einmal den grafischen Richtlinien der CSU entspricht, ein paar schwache Versprechen und Rückblicke. Auf den ersten Blick: beeindruckend. Auf den zweiten Blick: ein Dokument, das mehr verrät als beabsichtigt. Denn was der Flyer verschweigt, ist mindestens so aufschlussreich wie das, was er zeigt.

Wahlergebnis – Reality Check

0% der gültigen Stimmen

81,1% der gültigen Stimmen – aber nur ~55% aller Wahlberechtigten

II Zwei Listen, ein Flyer

CSU und Freie Wählergemeinschaft (FWG) treten in Bayrischzell formal als zwei getrennte Listen an. Doch der Wahlkampfflyer erzählt eine andere Geschichte: Er wurde gemeinsam verfasst, gemeinsam gestaltet und gemeinsam verteilt. Ein Flyer, zwei Logos – eine politische Einheit.

Das ist bemerkenswert, weil es die Illusion von Wettbewerb zerstört. Wähler, die glauben, mit ihrer Stimme für die FWG eine Alternative zur CSU zu wählen, wählen in Wahrheit dasselbe Programm, dieselben Versprechen und denselben Bürgermeister. Eine Gemeinschaftskandidatur, die sich nicht so nennt – aber genau so funktioniert.

Diese Konstellation hat Konsequenzen: Im Gemeinderat gibt es keine echte Opposition. CSU und FWG kontrollieren gemeinsam die Mehrheit, stellen gemeinsam den Bürgermeister und bestimmen gemeinsam die Tagesordnung. Kritische Nachfragen? Werden nicht gestellt. Gegenstimmen? Gibt es praktisch nicht. Was bleibt, ist ein Gremium, das Beschlüsse durchwinkt statt zu kontrollieren.

Wer darf bleiben, wer muss gehen – die stille Selektion

Es gibt ein Muster, das beim Blick auf die Kandidatenlisten ins Auge springt – und das kein Zufall sein kann.

Georg Acher sitzt wieder im Gemeinderat. Ein Mann, der in zwölf Jahren öffentlicher Ratstätigkeit praktisch nie in Erscheinung getreten ist. Keine dokumentierten Wortmeldungen im Miesbacher Merkur. Kein erkennbares soziales Engagement in der Gemeinde. Keine Medienpräsenz, keine inhaltlichen Impulse, keine kritischen Nachfragen. Er lebt – ähnlich wie sein Bruder Josef Acher, der als Geschäftsleiter die Verwaltung führt – zurückgezogen und tritt im Gemeindeleben kaum in Erscheinung. Seine einzige erkennbare Funktion im Gemeinderat: abstimmen. Und zwar immer genau so, wie es die Verwaltungsvorlage vorsieht.

Gleichzeitig sind Stimmen wie Florian Müller oder Klaus Weilbach nicht mehr im Gemeinderat. Weilbach hatte sich öffentlich kritisch zum verschleppten Glasfaserausbau geäußert – eine der wenigen Stimmen im alten Gemeinderat, die unbequeme Fragen gestellt hat. Müller galt als kompetent und eigenständig denkend. Beide sind weg. Ein stiller Jasager ohne erkennbares Profil ist geblieben.

Die Frage, die sich stellt

Rein statistisch ist es schwer erklärbar, wie ein Kandidat ohne sichtbares soziales Engagement, ohne Medienpräsenz und ohne erkennbare politische Arbeit genügend Stimmen für einen Gemeinderatssitz sammelt – während gleichzeitig profilierte, kritische Stimmen ausscheiden. In einer Gemeinde mit 1.575 Einwohnern kennt jeder jeden. Die Wähler wissen, wer sich engagiert und wer nicht. Dass jemand trotzdem gewählt wird, der nie in Erscheinung tritt, legt nahe, dass die Stimmen nicht aufgrund persönlicher Überzeugung abgegeben wurden – sondern aufgrund von Absprachen, Listenempfehlungen und der Dynamik eines geschlossenen Machtblocks.

Die Psychologie dahinter ist gut erforscht und in der Politikwissenschaft als Selektion durch Kooptation beschrieben: Ein Amtsinhaber umgibt sich nicht mit den Fähigsten, sondern mit den Gefügigsten. Kritische Köpfe werden nicht offen bekämpft – sie werden einfach nicht mehr auf die Liste gesetzt, nicht mehr unterstützt, nicht mehr empfohlen. Die Botschaft an den Rest ist unmissverständlich: Wer mitzieht, wird belohnt. Wer unbequem wird, wird ersetzt.

In der Organisationspsychologie spricht man von negative selection: Systeme, in denen Loyalität höher bewertet wird als Kompetenz, selektieren mit der Zeit die Falschen nach oben und die Richtigen nach draußen. Das Ergebnis ist ein Gremium, das nicht kontrolliert, sondern bestätigt – ein Gemeinderat, der seine verfassungsmäßige Kontrollfunktion faktisch aufgegeben hat. Nicht durch einen einzelnen Beschluss, sondern durch die systematische Entfernung derjenigen, die diese Kontrolle hätten ausüben können.

Man muss das klar benennen: Wenn ein Bürgermeister über drei Wahlperioden hinweg dafür sorgt, dass kritische Stimmen verschwinden und loyale Platzhalter bleiben, dann ist das kein demokratischer Prozess mehr – es ist die stille Gleichschaltung eines Kontrollgremiums. Ob die Kandidatenaufstellung für die Listen 2026 das Ergebnis innerparteilicher Demokratie war oder das Ergebnis von Absprachen im engsten Kreis, ist eine Frage, die nur die Beteiligten beantworten können. Die Indizienlage spricht für Letzteres.

III Pletzer, Explorer und die Hotelpolitik

Im Flyer feiert Kittenrainer die touristische Entwicklung Bayrischzells. Was er nicht erwähnt: In seiner Amtszeit wurden 470 neue Hotelbetten genehmigt – für eine Gemeinde mit 1.700 Einwohnern.

Das Hotel Pletzer (270 Betten, 4-Sterne Superior mit Spa, eröffnet 2020) und das Explorer Hotel (200 Betten, Budget-Sporthotel, Eröffnung November 2026) verändern den Charakter des Ortes grundlegend. Zusammen entspricht das einem neuen Hotelbett für jeden vierten Einwohner.

Hotelkapazität vs. Kläranlagen-Kapazität (1.600 EW)

Pletzer
405–810 EGW
Explorer
200–300 EGW
Restkapazität
490–995 EGW

2 Hotels = 38–69% der gesamten Kläranlagen-Kapazität

Kläranlage ausgelegt für 1.600 Einwohnerwerte (EW). DWA-Standard: 1 Hotelbett = 1–3 EGW.

Die Kläranlage – wer profitiert, wer zahlt – die vollständige Rechnung

Die Kläranlage Bayrischzell ist ausgelegt für 1.600 Einwohnerwerte (EW). Die Kostenentwicklung liest sich wie ein Lehrbuch gescheiterter Projektplanung:

  • 2016: 3,5 Mio. Euro (Erstschätzung)
  • 2020: 5,0 Mio. Euro (+43%)
  • 2025: 6,3 Mio. Euro (+80%)
  • Dezember 2025: 6,8 Mio. Euro (+94%)

70 Prozent der Kosten – das sind 4,76 Mio. Euro – werden als Verbesserungsbeitrag direkt an die Bürger weitergegeben. Pro durchschnittlichem Haushalt bedeutet das: 2.759 Euro. Die erste Rate von 3,4 Mio. Euro ist jetzt im April 2026 fällig – exakt einen Monat nach der Wahl. Ein Zufall? Mit dem Kläranlagen-Rechner können Sie Ihren persönlichen Beitrag berechnen.

Die entscheidende Frage ist, wer die Kapazität beansprucht:

  • Bei 1.600 EW Gesamtkapazität wurde die Kläranlage für eine kleine Gemeinde dimensioniert.
  • Der DWA-Standard (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft) sagt: 1 Hotelbett = 1–3 EGW (Einwohnergleichwerte).
  • Pletzer: 270 Betten × 1,5–3,0 (4-Sterne Superior mit Spa) = 405–810 EGW
  • Explorer: 200 Betten × 1,0–1,5 (Budget-Sporthotel) = 200–300 EGW
  • Zusammen: 605–1.110 EGW = 38–69% der GESAMTEN Kapazität für nur 2 Hotels!

Die Bürger zahlen 70% der Kosten über den Verbesserungsbeitrag. Die Abrechnung erfolgt nach Geschossfläche – doch die Geschossfläche spiegelt die tatsächliche Abwasserlast nicht wider.

Detailrechnung: Abwasserlast pro Quadratmeter

Ein Explorer-Hotelzimmer (21 m²) erzeugt pro Tag das Abwasser von 1–1,5 Personen. Auf den Quadratmeter gerechnet: 0,048–0,071 EGW/m².

Eine Familie in einer 80-m²-Wohnung erzeugt das Abwasser von 3–4 Personen. Pro Quadratmeter: 0,038–0,050 EGW/m².

Das Hotelzimmer erzeugt also pro Quadratmeter Geschossfläche 30–40% mehr Abwasser als eine Familienwohnung – zahlt aber den gleichen Beitrag pro m². Im 4-Sterne-Bereich (Pletzer mit Spa, Pool, Wellnessbereich) liegt das Verhältnis noch deutlich höher: 3–4× mehr Abwasser pro m² als ein normaler Haushalt.

Die Konsequenz: Die Bürger subventionieren über den Verbesserungsbeitrag die Abwasserentsorgung der Hotels. Ein Geschossflächen-basierter Beitrag behandelt Hotelzimmer und Wohnungen gleich – obwohl die Belastung völlig unterschiedlich ist.

Kostenexplosion Kläranlage

3,5M
2016
Erstschätzung
5,0M
2020
+43%
6,3M
2025
+80%
6,8M
Dez 2025
+94%

70% der Kosten (4,76 Mio. €) werden als Verbesserungsbeitrag an die Bürger weitergegeben

Kein kostenloser Freibadeintritt – trotz höchster Tourismusintensität

Bayrischzell verzeichnet über 223.000 Übernachtungen pro Jahr – bei gerade einmal 1.575 Einwohnern. Die Kurtaxe, die jeder Übernachtungsgast zahlt, fließt an die Gemeinde. Und was bekommt der Bürger dafür? Eine Tageskarte im Alpenfreibad kostet 5 Euro für Erwachsene, die Familiensaisonkarte 100 Euro. Kein freier Eintritt für Einheimische.

Zum Vergleich: Bad Hindelang bietet Einheimischen freien Zugang zu Bergbahnen, Schwimmbädern und Busverkehr – über die Allgäu-Walser-Card. In Oberstaufen bekommen Bürger den Skipass inklusive. Die Kurtaxe-Einnahmen werden dort gezielt in Leistungen umgewandelt, von denen die Einheimischen direkt profitieren – nicht nur die Touristen.

Andere Tourismusgemeinden schaffen es, ihre Bürger am Wohlstand durch Tourismus teilhaben zu lassen. In Bayrischzell profitiert von den Übernachtungszahlen vor allem ein Hotelbetreiber, der nicht einmal in Bayrischzell wohnt – die Familie Pletzer sitzt in Österreich. Aber darin hat sie etwas mit dem Bürgermeister gemeinsam: Auch Georg Kittenrainer lebt nicht im Ort Bayrischzell, sondern auf dem Kloo-Hof in Geitau – weit abgelegen, am Ende eines Tals, fernab der Probleme, die alltägliche Familien im Ort haben. Kein Stau vor der Grundschule. Kein Übernachtungsverkehr vor dem Schlafzimmerfenster. Keine 2,5-Prozent-Glasfaser, weil sein Hof als einer der sechs Anschlüsse im Förderprojekt bedacht wurde. Der Bürgermeister und sein größter Hotelbetreiber teilen ein Privileg: Sie entscheiden über eine Gemeinde, deren Alltag sie nicht leben.

IV Das digitale Armenhaus

Der Flyer spricht von „Breitbandausbau“. Die Realität: Bayrischzell hat eine Glasfaser-Abdeckung von 2,5 Prozent. Sechs FTTB-Anschlüsse in sieben Jahren. Zum Vergleich:

Glasfaser-Abdeckung im Vergleich

Bayrischzell
2,5%
Bayern
19%
Deutschland
25%
Valley (LK Miesbach)
35%
Regensburg
65%
Schleswig-Holstein
70%

Während andere Gemeinden – selbst im selben Landkreis – Glasfaser als zentrale Zukunftsinvestition begreifen, bleibt Bayrischzell im digitalen Abseits. Valley im Landkreis Miesbach hat 35 Prozent Glasfaser. Schleswig-Holstein als ganzes Bundesland liegt bei 70 Prozent. Bayrischzell: 2,5 Prozent.

Für Pendler, Selbständige und Familien mit schulpflichtigen Kindern ist das eine Katastrophe. Homeoffice, Videokonferenzen, digitale Bildung – alles nur eingeschränkt möglich. Und der Flyer? Feiert den „Breitbandausbau“ als Erfolg.

V Die Widersprüche im Flyer – Punkt für Punkt
„Deutliche Steigerung der Übernachtungszahlen“
Irreführend
Die gestiegenen Übernachtungszahlen sind kein Verdienst der Gemeindepolitik, sondern Ergebnis zweier Faktoren: der konjunkturellen Post-Corona-Erholung (die alle bayerischen Tourismusgemeinden betrifft) und des Pletzer-Effekts – 270 neue Hotelbetten, die sich automatisch in der Statistik niederschlagen. Die Frage ist nicht, ob die Zahlen gestiegen sind, sondern ob die Gemeinde und ihre Bürger davon profitieren – oder nur die Hotelbetreiber.
„Solide Gemeindefinanzen“
Falsch
Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei 3.221 Euro – eine der höchsten im Landkreis Miesbach. Das operative Defizit beträgt -424.000 Euro. Die Gemeinde gibt mehr aus als sie einnimmt – jedes Jahr. Was die KPI-Analyse zeigt: Bayrischzell lebt auf Pump. Von „soliden Finanzen“ kann keine Rede sein.
„Breitbandausbau“
Irreführend
2,5 Prozent Glasfaser-Abdeckung. Sechs FTTB-Anschlüsse in sieben Jahren Amtszeit. Bayern liegt bei 19%, Deutschland bei 25%, die Nachbargemeinde Valley bei 35%. Wer das als „Breitbandausbau“ feiert, hat ein eigenartiges Verständnis von digitalem Fortschritt. Mehr dazu in der Glasfaser-Analyse.
„Wohnraum für Einheimische“
Uneinegelöst
Seit 2014 wird bezahlbarer Wohnraum für Einheimische versprochen. Stand 2026: Nichts realisiert. Kein einziges kommunales Wohnbauprojekt für Einheimische wurde fertiggestellt. Stattdessen wurden 470 neue Hotelbetten gebaut. Die Prioritäten sind klar – und sie liegen nicht bei den Bürgern, die in Bayrischzell leben und arbeiten.

Faktenabgleich: Was im Flyer steht – und was hätte drinstehen müssen

Ein Wahlkampfflyer darf werben. Er darf Erfolge hervorheben. Aber er darf nicht täuschen. Die folgende Tabelle zeigt den Unterschied zwischen dem, was der CSU/FWG-Flyer behauptet, dem, was ein ehrlicher Wahlkampfflyer enthalten müsste – und der messbaren Realität:

Thema Im Flyer Was drinstehen müsste Realität
Finanzen „Solide Gemeinde­finanzen“ Pro-Kopf-Verschuldung, operatives Defizit, Schulden­entwicklung seit 2014 3.221 € Pro-Kopf-Verschuldung (höchste im Landkreis), −424.000 € operatives Defizit
Kläranlage Nicht erwähnt Kosten­entwicklung, Umlage­verteilung, Zeitplan, Vergleich Erst­schätzung vs. Endkosten 6,8 Mio. € (+94%), 2.759 €/Haushalt, Bescheid nach der Wahl
Glasfaser „Breitband­ausbau“ FTTH-Quote, Vergleich mit Landkreis/Bayern, Zeitplan bis Vollversorgung 2,5% Glasfaser, 6 Anschlüsse in 7 Jahren, Schlusslicht in Bayern
Wohnraum „Wohnraum für Einheimische sichern“ Realisierte Projekte seit 2014, Fertigstellungs­termine, Anzahl geschaffener Wohnungen 0 Wohnungen gebaut, gleiches Versprechen seit 2014, dafür 470 Hotel­betten
Tourismus „Deutliche Steigerung der Übernachtungs­zahlen“ Zahlen mit/ohne Pletzer-Effekt, Konjunktur­bereinigung, Kurtaxe-Verwendung Pletzer-Effekt (+270 Betten) erklärt Anstieg, Rest stagniert bei +0,1%
Wasser Nicht erwähnt Grundwasser­entwicklung, Beschneiungs­verbrauch, Genehmigungslage Grundwasser −1,26 m seit 2014, 500.000 m³ Beschneiung ohne Genehmigung
Digitalisierung Nicht erwähnt BayDiG-Umsetzung, digitale Bürger­dienste, Online-Ratsinfo Keine digitalen Bürger­dienste, keine öffentlichen Protokolle
Neben­tätigkeiten Nicht erwähnt Alle Mandate, Neben­einkünfte, mögliche Interessen­konflikte 5 Rollen gleichzeitig, 78.074 € Agrar­subventionen, kein Transparenz­hinweis

Spalte „Was drinstehen müsste“: Mindest­standard für einen ehrlichen Wahlkampf­flyer nach zwölf Jahren Amtszeit gemäß demokratischer Informations­pflicht und Art. 56 BayGO (Wahrheit und Klarheit in der Haushalts­darstellung).

VI Was der Flyer verschweigt

Mindestens ebenso aufschlussreich wie die Versprechen im Flyer ist das, was nicht darin steht:

Digitalisierung: Kein Wort zu E-Government, digitaler Verwaltung oder modernen Bürgerdiensten. Während andere Gemeinden längst Online-Anträge, digitale Bescheide und transparente Ratsinformationssysteme anbieten, arbeitet Bayrischzell wie im letzten Jahrhundert.

Klimaanpassung: Keine Strategie für Starkregenereignisse, Hitzewellen oder Waldumbau. Für eine Alpengemeinde auf über 800 Metern Höhe – direkt betroffen von Gletscherschwund, veränderten Schneegrenzen und Extremwetterereignissen – ist das verantwortungslos.

Grundwasserschutz: Der Grundwasserspiegel in der Region ist seit 2014 um 1,26 Meter gefallen. Eine existenzielle Bedrohung für Trinkwasserversorgung und Landwirtschaft. Im Flyer: kein Wort. In der Wasseraffäre haben wir dokumentiert, was auf dem Spiel steht.

Transparenz: Kein Bekenntnis zu offener Verwaltung, keiner Ratsinformationssystem-Einführung, keiner Bürgerbeteiligung. Wer sich fragt, wie die Heizkosten des Rathauses um 214% gestiegen sind, findet im Flyer keine Antwort.

VII Der Bürgermeister, der alles gleichzeitig sein will

Georg Kittenrainer ist nicht nur Bürgermeister. Er ist gleichzeitig aktiver Landwirt, Kreisrat im Landkreis Miesbach, stellvertretender CSU-Kreisvorsitzender und Jäger mit legalem Waffenbesitz. Fünf Rollen, die jeweils eigene Interessen und Loyalitäten mit sich bringen.

Fünf Rollen – ein Bürgermeister

Bürgermeister
hauptamtlich
~85.000 €/Jahr
antippen
Zwölf Jahre ehrenamtlich – jetzt hauptamtlich mit ~85.000 € Jahresgehalt plus Pensionsansprüche. In dieser Zeit: 2,5% Glasfaser, höchste Pro-Kopf-Verschuldung im Landkreis, Kläranlagenkosten verdoppelt, Wohnraum-Versprechen seit 2014 nicht erfüllt. Es gab zu keinem Zeitpunkt einen Leistungsdruck – weder Aufsichtsrat noch Quartalsberichte. Mit 81,1% und 9:3-Mehrheit gibt es auch keinen politischen Druck.
Landwirt
78.074 €
Agrarsubventionen
antippen
78.074 € EU-Agrarsubventionen pro Jahr – Betriebsprämie, die an aktive Bewirtschaftung gebunden ist und damit Arbeitszeit erfordert. Ein Betrieb dieser Größenordnung ist kein Hobby, sondern ein Vollzeitjob. Gleichzeitig subventionierter Agrardiesel (~21 Cent/Liter weniger als der Diesel, den Bayrischzeller Pendler zahlen). Dreifach alimentiert: Bürgermeistergehalt + Agrarsubventionen + Dieselersparnis.
Kreisrat
Landkreis Miesbach
antippen
Im Kreistag werden Entscheidungen getroffen, die Bayrischzell direkt betreffen: Fördermittel, Infrastrukturprojekte, Krankenhausplanung. Ein Bürgermeister, der gleichzeitig Kreisrat ist, sitzt an beiden Tischen – als Antragsteller und als Entscheider. Interessenkonflikte sind strukturell unvermeidbar, Transparenz darüber nicht vorhanden.
Stv. CSU-Kreisvorsitzender
Parteifunktion
antippen
Als stellvertretender CSU-Kreisvorsitzender ist Kittenrainer Teil der Parteistruktur, die über Kandidatenaufstellung, Koalitionen und politische Leitlinien entscheidet. Kritik am Bürgermeister wird zur Kritik an der Partei – und umgekehrt. Eine Trennung zwischen Amt und Parteifunktion existiert faktisch nicht. Das erklärt, warum sich im Wahlkampf keine ernstzunehmende parteiinterne Opposition formiert hat.
Jäger
legaler Waffenbesitz
antippen
Legaler Waffenbesitz und ein Temperament, das im Ort bekannt ist. Das Waffengesetz (§ 5 WaffG) verpflichtet die Waffenbehörde – das Landratsamt Miesbach – zur regelmäßigen Überprüfung der Zuverlässigkeit. Bürger berichten von einer Atmosphäre, in der Kritik nicht mit Argumenten beantwortet wird, sondern mit Einschüchterung. In einer Gemeinde, in der der Amtsinhaber legal Waffen besitzt, hat das eine andere Qualität.

Zum Vergleich: In Holzkirchen, Otterfing und Rottach-Egern sind die Bürgermeister hauptamtlich tätig – und konzentrieren sich ausschließlich auf ihre Gemeinde. Keine Nebentätigkeiten als Landwirt, kein Kreisratsmandat, keine Parteifunktion. Der Unterschied ist spürbar: professionellere Verwaltung, schnellere Digitalisierung, transparentere Entscheidungsprozesse.

78.074 Euro Agrarsubventionen fließen jährlich an Kittenrainers landwirtschaftlichen Betrieb – Steuergelder, die von denselben Bürgern bezahlt werden, die er als Bürgermeister vertritt. Gleichzeitig profitiert sein Betrieb vom Agrardiesel-Privileg, während Bayrischzeller Pendler an der Tankstelle den vollen Preis zahlen – auch deshalb, weil der verschleppte Glasfaserausbau ihnen die Homeoffice-Alternative nimmt. Familien stehen vor einer Kostenexplosion, weil sie in die Arbeit pendeln müssen und Homeoffice mangels Glasfaser nicht nutzen können – während der Bürgermeister seinen Hof mit subventioniertem Diesel betreibt.

VIII Ein Land aus Leisetretern?

81,1 Prozent – klingt nach einem Erdrutschsieg. Aber kein einziger Wähler hat dafür gestimmt, so im Stich gelassen zu werden. Niemand hat sein Kreuz gemacht für 2,5% Glasfaser. Niemand hat gewählt, damit die Kläranlagenkosten sich verdoppeln und der Bescheid nach der Wahl kommt. Niemand hat zugestimmt, dass Wohnraum für Einheimische zwölf Jahre lang ein leeres Versprechen bleibt, während 470 Hotelbetten aus dem Boden gestampft werden. Die Wähler haben einem Flyer vertraut – und der Flyer hat gelogen.

Bayrischzell hat kein Demokratieproblem. Bayrischzell hat ein Informationsproblem. Wenn die einzige Informationsquelle vor einer Wahl der Flyer des Amtsinhabers ist, dann ist die Wahl keine echte Wahl – sie ist eine Bestätigung des Status quo durch Desinformation.

Ein Bürgermeister, der gleichzeitig Landwirt, Kreisrat und Parteifunktionär ist, sollte nicht derjenige sein, der die Regeln bestimmt, nach denen er selbst kontrolliert wird. Ein Gemeinderat, der jeden Beschluss durchwinkt, ist kein Kontrollorgan – er ist eine Abnickmaschine. Und Bürger, die sich nicht trauen, Fragen zu stellen, weil sie Nachteile fürchten, leben nicht in einer funktionierenden Demokratie – sie leben in einem System der stillschweigenden Akzeptanz.

Zum Waffenbesitz – eine juristische Einordnung

Das Waffengesetz erlaubt Jägern den Besitz von Waffen. Das ist legal und wird hier nicht in Frage gestellt. Es wird erwähnt, weil in einer kleinen Gemeinde, in der wirtschaftliche Abhängigkeiten und familiäre Verflechtungen allgegenwärtig sind, auch der legale Waffenbesitz eines Bürgermeisters eine psychologische Wirkung entfaltet. Nicht als Drohung – aber als Teil eines Machtprofils, das die Hemmschwelle für offene Kritik erhöht.

Die gesetzliche Grundlage

§ 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG definiert als waffenrechtlich unzuverlässig Personen, bei denen „Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden.“ Die Waffenbehörde – das Landratsamt Miesbach – ist von Amts wegen verpflichtet, die Zuverlässigkeit regelmäßig zu überprüfen (§ 4 Abs. 3, § 45 WaffG). Ein Waffenbesitzer muss nicht straftällig werden, damit Zweifel berechtigt sind – es genügen Tatsachen, die eine Prognose rechtfertigen.

Die Tatsachen im Fall Kittenrainer

Die folgende Aufstellung erhebt keinen Anspruch auf eine rechtliche Bewertung. Sie stellt Tatsachen zusammen, die in ihrer Gesamtheit die Frage aufwerfen, ob die waffenrechtliche Zuverlässigkeit einer Überprüfung standhält:

1. Dokumentiertes Temperament
Bürger berichten von Gemeinderatssitzungen, in denen der Bürgermeister laut wird, und von Begegnungen, bei denen sein Auftreten als aggressiv und einschüchternd beschrieben wird. Diese Berichte sind keine Einzelfälle. Ein Amtsträger, dem cholerische Reaktionen nachgesagt werden, unterliegt einer erhöhten Sorgfaltspflicht beim Umgang mit Waffen. Ist das vereinbar mit § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG?

2. Zwölf Jahre gebrochene Versprechen
Seit 2014 verspricht Kittenrainer „Wohnraum für Einheimische“ – realisiert: nichts. Seit 2019 steht „Breitbandausbau“ im Wahlprogramm – Ergebnis: 2,5% Glasfaser, sechs Anschlüsse in sieben Jahren. Die Kläranlage sollte 3,5 Millionen kosten – jetzt sind es 6,8 Millionen, und der Bescheid kam nach der Wahl. Wer systematisch öffentliche Zusagen bricht und die finanziellen Folgen auf Bürger abwälzt, demonstriert eine Gleichgültigkeit gegenüber den Menschen, denen er verpflichtet ist. Spricht das für die Sorgfalt, die das Waffenrecht verlangt?

3. Die Wasseraffäre am Sudelfeld
784.965 Messwerte dokumentieren: Der Grundwasserspiegel sinkt um 1,26 Meter seit 2014. Der 155.000-Kubikmeter-Beschneiungsspeicher wurde ohne adäquate Genehmigung für die Entnahmemengen gebaut. Der Aquifer steht vor irreversibler Kompaktierung – ein Umweltschaden, der Generationen betrifft. Kittenrainer hat diese Entwicklung nicht nur geduldet, sondern als Vorsitzender der Bergbahnen-Versammlung aktiv vorangetrieben. Wer bereit ist, das Grundwasser einer ganzen Region dauerhaft zu schädigen, handelt nicht im Sinne des Gemeinwohls. Ist das die Sorgfalt und Verantwortung, die § 5 WaffG von einem Waffenbesitzer erwartet?

4. Intransparenz und Kontrollentzug
Keine öffentlich zugänglichen Gemeinderatsprotokolle. Keine transparente Auftragsvergabe. Die Pletzer-Übernahme der Bergbahnen-Beteiligungsgesellschaft ohne dokumentierten Gemeinderatsbeschluss. Wer sich systematisch der demokratischen Kontrolle entzieht, zeigt ein Verhaltensmuster, das über kommunalpolitische Nachlässigkeit hinausgeht – es zeigt Verachtung für Regeln und Rechenschaft. Ist jemand, der Transparenzpflichten ignoriert, zuverlässig im Sinne des Waffenrechts?

5. Die Atmosphäre der Einschüchterung
Die anonyme Informationsbroschüre vor der Wahl war anonym – nicht aus Feigheit, sondern aus begründeter Vorsicht. Bürger berichten von einer Atmosphäre, in der Kritik am Bürgermeister nicht mit Argumenten beantwortet wird, sondern mit Einschüchterung. Wenn in einer Gemeinde die offene Meinungsäußerung zu einem Risiko wird, und der Amtsinhaber gleichzeitig legal Waffen besitzt, hat das eine andere Qualität als in einer funktionierenden Demokratie. Darf jemand Waffen führen, dessen bloße Präsenz die freie Rede erstickt?

6. Das Starkbierfest – Gewaltaufrufe in Anwesenheit des Bürgermeisters
Nach übereinstimmenden Berichten von Anwesenden wurde beim Bayrischzeller Starkbierfest öffentlich dazu aufgerufen, dem Verfasser der Zeller Schmankerl Gewalt anzutun. Es sollen Äußerungen gefallen sein, die eindeutig als Aufforderung zu körperlicher Konfrontation zu verstehen waren – gerichtet gegen eine Person, deren einziges „Vergehen“ darin besteht, kritische Fragen zur Gemeindepolitik zu stellen. Bürgermeister Kittenrainer war bei dieser Veranstaltung anwesend.

Er hat nach den vorliegenden Berichten weder eingegriffen, noch sich distanziert, noch den Gewaltaufruf öffentlich verurteilt. Wer als Amtsträger und Waffenbesitzer bei einer öffentlichen Veranstaltung schweigend duldet, dass zur Gewalt gegen einen Bürger aufgerufen wird, der sein demokratisches Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnimmt, setzt ein Signal: Kritik ist in dieser Gemeinde nicht erwünscht – und wer sie trotzdem übt, muss mit Konsequenzen rechnen, die über politischen Widerspruch hinausgehen.

Juristisch ist das relevant: § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG verlangt nicht erst eine eigene Gewalttat. Es genügt, dass Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Person Waffen missbräuchlich verwenden könnte. Ein Amtsträger, der Gewaltaufrufe gegen Kritiker in seiner Anwesenheit duldet, statt sie zu unterbinden, zeigt ein Verhältnis zu Gewalt, das mit der Zuverlässigkeit eines Waffenbesitzers schwer vereinbar ist. Kann jemand, der öffentliche Gewaltaufrufe gegen Andersdenkende stillschweigend hinnimmt, zuverlässig im Sinne des Waffenrechts sein?

7. Konkludentes Schweigen – wer nicht widerspricht, stimmt zu
Es gibt einen juristischen Grundsatz, der in seiner Schlichtheit vernichtend ist: Qui tacet consentire videtur – wer schweigt, scheint zuzustimmen. Kittenrainer hat sich bis heute zu keinem einzigen der hier dokumentierten Sachverhalte inhaltlich geäußert. Nicht zur Wasseraffäre. Nicht zur Kostenexplosion der Kläranlage. Nicht zu den gebrochenen Wohnraumversprechen. Nicht zum Grundwasserrückgang. Was er stattdessen getan hat: über die Medien nicht die Inhalte, sondern die Art und Weise der Veröffentlichung verurteilen lassen. Nicht die Fakten bestreiten – die Anonymität angreifen. Nicht widerlegen – diskreditieren.

Das ist kein Zufall, sondern Methode. Wer inhaltlich nicht antwortet, obwohl er es könnte, trifft eine bewusste Entscheidung. Im Verwaltungsrecht wird konkludentes Schweigen als Zustimmung gewertet, wenn eine Erklärungspflicht besteht – und ein Bürgermeister, dem öffentlich Pflichtverletzungen vorgeworfen werden, hat eine solche Erklärungspflicht. Sein Schweigen ist keine Zurückhaltung. Es ist ein Eingeständnis durch Unterlassung.

Für die waffenrechtliche Zuverlässigkeitsprüfung ist dieses Muster aufschlussreich: Es zeigt, wie dieser Mensch mit Kritik umgeht. Nicht mit Argumenten, nicht mit Fakten, nicht mit der Souveränität, die man von einem Amtsträger erwarten darf – sondern mit Ausweichen, Diskreditierung und dem Appell an Loyalität statt an Vernunft. Wer auf sachliche Vorwürfe nicht sachlich reagieren kann oder will, sondern ein Klima erzeugt, in dem Kritiker eingeschüchtert und Gewaltaufrufe geduldet werden, offenbart ein Persönlichkeitsprofil, das die Waffenbehörde kennen sollte. Ist das die emotionale Stabilität, die § 6 WaffG für die persönliche Eignung zum Waffenbesitz verlangt?

Diese Dokumentation ist öffentlich. Die Tatsachen sind benannt, die Quellen zitiert, die Fragen gestellt. Sollte in Zukunft etwas geschehen – gleich welcher Art – kann niemand sagen, man habe von alledem nichts gewusst. Nicht die Gemeinde, nicht das Landratsamt, nicht die Waffenbehörde. Die Sachlage liegt offen. Nach unserer Auffassung ergeben die hier dokumentierten Tatsachen – Berichte über cholerisches Temperament, der systematische Entzug demokratischer Kontrolle, die Duldung öffentlicher Gewaltaufrufe gegen Kritiker sowie die nachgewiesene Inkaufnahme irreversibler Umweltschäden – in ihrer Gesamtschau Anhaltspunkte, die geeignet sind, begründete Zweifel an der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit (§ 5 WaffG) und der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG) von Georg Kittenrainer aufzuwerfen. Es obliegt der zuständigen Waffenbehörde beim Landratsamt Miesbach, diese Anhaltspunkte im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Regelprüfung zu bewerten. Wer diese Sachlage kennt und nicht handelt, trägt Verantwortung.

8. Der Widerspruch zur eigenen Partei
Die CSU bekennt sich in ihrem Grundsatzprogramm unmissverständlich zur wehrhaften Demokratie und wendet sich „entschieden gegen jede Form von Radikalisierung und Extremismus“. Bayerns Innenminister warnt regelmäßig vor der Verrohung des politischen Diskurses, vor Hass und Hetze gegen Kommunalpolitiker, vor einer Atmosphäre, in der Amtsträger bedroht und ehrenamtlich Engagierte eingeschüchtert werden. Die Landesregierung hat eigens ein Förderprogramm zum Schutz kommunaler Mandatsträger aufgelegt.

Und dann sitzt ein CSU-Bürgermeister und stellvertretender Kreisvorsitzender beim Starkbierfest – und verbietet, dass über ihn gesprochen wird. Nicht über seine Politik, nicht über seine Bilanz – über ihn als Person. Während er selbst bestimmt, was gesagt werden darf und was nicht, wird im selben Raum zur Gewalt gegen einen Bürger aufgerufen, der nichts anderes tut als das, was die Verfassung garantiert: die öffentliche Verwaltung zu hinterfragen. Der Bürgermeister schweigt. Er distanziert sich nicht. Er lässt es geschehen. Kritik an sich verbieten – Gewalt gegen Kritiker dulden: Das ist kein Widerspruch, das ist ein System.

Und genau das ist nicht bloß ein persönliches Versagen. Es ist ein Widerspruch zu allem, wofür seine eigene Partei öffentlich einsteht. Es ist die Erosion demokratischer Normen durch denjenigen, der sie verkörpern sollte. Und es stellt eine Frage, die weit über das Waffenrecht hinausgeht: Ist ein Bürgermeister, der Radikalisierung in seiner eigenen Gemeinde duldet, während seine Partei sich auf Landesebene dagegen positioniert, noch tragbar – als Amtsträger, als Parteifunktionär und als Waffenbesitzer?

Fazit

Acht Punkte. Keiner davon ist eine Anklage – jeder davon ist eine Tatsache oder ein begründeter Verdacht, gestützt auf öffentliche Quellen, Augenzeugenberichte und das dokumentierte Schweigen des Betroffenen. In ihrer Gesamtheit zeichnen sie das Bild eines Amtsträgers, der Versprechen bricht, Umweltschäden in Kauf nimmt, sich demokratischer Kontrolle entzieht, ein Klima der Einschüchterung duldet, Gewaltaufrufe gegen Kritiker schweigend hinnimmt, sachlicher Auseinandersetzung ausweicht – und dabei den Werten seiner eigenen Partei widerspricht. Ob dieses Gesamtbild mit der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung vereinbar ist, die §§ 5, 6 WaffG verlangen, ist keine rhetorische Frage. Es ist eine Frage, die das Landratsamt Miesbach als zuständige Waffenbehörde beantworten muss. Jeder Bürger hat das Recht, diese Überprüfung dort anzuregen.

Exkurs: Wenn Amtsträger Waffen missbrauchen – dokumentierte Präzedenzfälle

Am 29. Dezember 2019 geriet ein Kölner CDU-Kommunalpolitiker in einen Streit mit drei jungen Männern. Es ging um Lärm. Der Politiker zückte eine Schusswaffe und feuerte. Ein Mann wurde schwer verletzt. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung fanden Ermittler fünf Schusswaffen in seiner Wohnung – eine davon war nicht ordnungsgemäß auf seiner Waffenbesitzkarte eingetragen.

Dieser Fall ist kein Einzelfall. Er steht in einer Reihe von dokumentierten Vorfällen, bei denen Amtsträger – Kommunalpolitiker, Bürgermeister, Gemeinderäte – legal Waffen besaßen und diese entweder missbrauchten oder durch ihr Verhalten zeigten, dass sie die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, die das Gesetz verlangt. In vielen dieser Fälle gab es Warnzeichen. Und in vielen Fällen wurde zu lange weggeschaut.

Fall 1: Der Kommunalpolitiker aus Marl – Drohung im Ältestenrat

Der präziseste und juristisch am besten dokumentierte Fall stammt aus Marl in Nordrhein-Westfalen. Ein Ratsmitglied, das gleichzeitig im Kreistag Recklinghausen saß, versuchte während einer nichtöffentlichen Sitzung des Ältestenrats, einen Tagesordnungspunkt streichen zu lassen. Als ein anderes Ratsmitglied sich weigerte, drohte der Politiker mit einer Rufmordkampagne und stellte Gewalt durch ihm bekannte Dritte in Aussicht.

Das Landgericht Essen verurteilte ihn am 18. April 2023 wegen versuchter Nötigung zu 50 Tagessätzen (Az. 66 Ns 122/22). Das OLG Hamm verwarf die Revision (Az. III – 5 ORs 52/23). Das Polizeipräsidium Recklinghausen widerrief daraufhin seine Waffenbesitzkarte. Der Politiker musste zwei Pistolen (Glock und Heckler & Koch) sowie drei Gewehre abgeben.

Er klagte dagegen. Das VG Gelsenkirchen (Az. 17 K 3400/21) wies die Klage ab. Die Begründung verdient es, vollständig zur Kenntnis genommen zu werden: Das Verhalten habe verdeutlicht, dass er nicht die innere Stabilität aufweise, um verantwortungsvoll mit Schusswaffen umzugehen. Wer in Konfliktsituationen aggressiv oder unbeherrscht reagiere, stelle ein Risiko für die Allgemeinheit dar.

Der entscheidende Punkt: Es brauchte erst eine Verurteilung wegen Nötigung, bevor die Waffenbehörde handelte. Die aggressive Art des Politikers war im Rat offenbar seit Jahren bekannt.

Die Rechtslage – und warum sie oft nicht angewandt wird

Das Waffengesetz ist in seiner Systematik klar:

  • § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG definiert als absolut unzuverlässig, wer Tatsachen erkennen lässt, dass er Waffen missbräuchlich oder leichtfertig verwenden wird.
  • § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG begründet bei einer Verurteilung zu mindestens 60 Tagessätzen die Vermutung der Unzuverlässigkeit.
  • § 45 Abs. 2 WaffG verpflichtet die Behörde – ohne Ermessensspielraum – zum Widerruf der Erlaubnis, wenn die Zuverlässigkeit nicht mehr gegeben ist.

Die Rechtsprechung hat die Anforderungen in den letzten Jahren deutlich verschärft:

  • Ein Jäger unter Alkoholeinfluss (zwei Gläser Rotwein, ein Glas Wodka) verlor seine Waffenbesitzkarte – bestätigt durch das Bundesverwaltungsgericht (Az. 6 C 30.13).
  • Ein Sportschütze, verurteilt wegen Nötigung im Straßenverkehr (aggressives Überholen und Ausbremsen), verlor seine Erlaubnis für neun Waffen (VG Neustadt/Weinstraße, Az. 5 K 72/17.NW).
  • Ein bayerischer Jäger, der zur Abschreckung von Kaufinteressenten mehrmals in die Luft schoss, verlor seine Erlaubnis trotz Einstellung des Strafverfahrens und positivem psychologischem Gutachten (VGH München, Az. 21 ZB 14.1305).
  • Ein Jäger, der über längeren Zeitraum ein Ehepaar mit Telefonanrufen terrorisierte (Stalking), verlor Waffenbesitzkarte und Jagdschein.

Der Grundsatz der Gerichte: Wer in Konfliktsituationen zu Aggression, Einschüchterung oder unkontrolliertem Verhalten neigt, besitzt nicht die innere Stabilität, die der Umgang mit Schusswaffen erfordert. Das gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person Bürgermeister, Gemeinderat oder normaler Bürger ist.

Warum das Wegschauen teuer wird

In jedem der genannten Fälle gab es Warnzeichen – und in jedem Fall wurde zu lange gewartet. Der Kommunalpolitiker aus Marl war im Rat für sein aggressives Auftreten bekannt, bevor er in der Sitzung drohte. Der CDU-Politiker in Köln besaß fünf Schusswaffen, bevor er in einem Streit um Lärm auf einen Menschen schoss.

Das Muster ist immer dasselbe: Auffälliges Verhalten wird toleriert. Aggressive Ausbrüche werden als „Temperament“ verharmlost. Warnungen von Bürgern werden als Übertreibung abgetan. Die Waffenbehörde wird nicht informiert oder handelt nicht. Und wenn dann etwas passiert, fragt sich jeder, warum niemand etwas unternommen hat.

Was jeder Bürger tun kann

§ 5 WaffG gibt jedem Bürger das Recht, bei der zuständigen Waffenbehörde – in Bayern das Landratsamt – eine Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit anzuregen. Dafür braucht man keinen Anwalt und keinen Beweis. Es reicht, konkrete Tatsachen mitzuteilen, die Zweifel an der Zuverlässigkeit begründen: dokumentierte aggressive Vorfälle, Drohungen, einschüchterndes Verhalten in Konfliktsituationen. Die Behörde ist dann von Amts wegen verpflichtet, die Zuverlässigkeit zu überprüfen. Zuständig für Bayrischzell: Landratsamt Miesbach, Waffenbehörde.

Der Wahlkampfflyer der CSU und FWG wurde nicht geschrieben, um zu informieren. Er wurde geschrieben, um zu beruhigen. Und genau deshalb muss man ihn lesen – zwischen den Zeilen.

Die Fakten sprechen für sich.

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Quellen und Methodik

Alle Daten stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen: Rechenschaftsberichte der Gemeinde Bayrischzell, Bayerisches Landesamt für Statistik, Breitbandatlas der Bundesnetzagentur, DWA-Regelwerk (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall), Agrarsubventionsdatenbank der EU, Kommunalwahlstatistik des Landkreises Miesbach. Berechnungen und Analysen durch den Autor auf Basis dieser Primärquellen. Wo Schätzungen erfolgen, ist dies kenntlich gemacht.